Rechtsprechung
LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH - Berücksichtigung externer Vorbeschäftigungszeiten - Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 14.06.2012 - 7 BV 6/12
- LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
- BAG, 12.11.2013 - 4 ABR 56/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
Anspruch auf Strukturausgleich
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (z.B. BAG 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - AP Nr. 2 zu § 12 TVÜ, Juris).Führen bei der Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung alle nach den anerkannten Auslegungsregeln heranzuziehenden Gesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist letztlich der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (BAG 22.04.2010 aaO.).
Wenn alle anderen Auslegungsgesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, muss dies den Ausschlag geben, weil von den Normadressaten typischerweise nicht zu erwarten ist, dass sie sich zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen sämtlicher Auslegungsmethoden bedienen und alle in Betracht kommenden Auslegungsgesichtspunkte heranziehen (BAG 22.04.2010 aaO.).
- ArbG Hamburg, 14.06.2012 - 7 BV 6/12
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2012 - 7 BV 6/12 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2012 - 7 BV 6/12 -.
- BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht auch, soweit die Beteiligten nicht um die Eingruppierung der Arbeitnehmerin ... in eine bestimmte Vergütungsgruppe streiten - insoweit bestand zum damaligen Zeitpunkt Einvernehmen bezüglich Gehaltsgruppe 2 als zutreffender Entgeltgruppe -, sondern nur um die Einstufung nach "Tätigkeitsjahren" in dieser Gruppe (vgl. BAG 06.04.2011 - 7 ABR 136/09 - AP Nr. 135 zu § 99 BetrVG 1972, Juris).
- BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - AP Nr. 176 zu § 112 BetrVG 1972, Juris; 03.08.2005 - 10 AZR 559/04 - AP Nr. 13 zu § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe, Juris). - BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04
Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - AP Nr. 176 zu § 112 BetrVG 1972, Juris; 03.08.2005 - 10 AZR 559/04 - AP Nr. 13 zu § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe, Juris). - BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00
Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Es folgt aus dem Verbot mittelbarer Diskriminierung, dass etwa im öffentlichen Dienst Zeiten einer Bewährung in einem Teilzeitarbeitsverhältnis anzurechnen sind (vgl. BAG 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 - AP Nr. 4 zu § 23b BAT, Juris). - BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00
Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Dies gilt insbesondere für aufeinanderfolgende Entgelttarifverträge (BAG 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Auslegung, Juris). - LAG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - 13 TaBV 6/11
Eingruppierung einer Arbeitnehmerin in den Bundesentgelttarifvertrag für die …
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Es findet sich z.B. nicht auch der Begriff "Tätigkeitsjahr in dieser Gruppe", der eine entsprechende Zuordnung ermöglicht hätte (s. dazu etwa LAG Baden-Württemberg 09.11.2011 - 13 TaBV 6/11 - Juris). - LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12
Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH …
Auszug aus LAG Hamburg, 05.06.2013 - 5 TaBV 11/12
Bereits mit dem Beschluss vom 12. Februar 2013 hat das Landesarbeitsgericht eine Beschwerde der Beteiligten zu 1 im Parallelverfahren ArbG Hamburg 14 BV 20/11 = LAG Hamburg 2 TaBV 7/12 zurückgewiesen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2012 - 10 TaBV 13/12
Geschäftsbedarf der Schwerbehindertenvertretung - E-Mail-Postfächer - keine …
Das Landesarbeitsgericht hat das Verfahren (Az. 5 TaBV 11/12) eingestellt, nachdem die Arbeitgeberin ihre Beschwerde am 27.04.2012 zurückgenommen hat.Nachdem die Arbeitgeberin ihre Beschwerde (5 TaBV 11/12) gegen den erstinstanzlichen Beschluss vom 17.01.2012 am 27.04.2012 zurückgenommen hat, ist der Antrag auf Zustimmungsersetzung rechtskräftig abgewiesen.